Förderinformationen

Es gibt viele Möglichkeiten der Initiative Iceflower zu helfen. Suchen Sie sich die für Sie passende Möglichkeit aus, um uns bei unserer Arbeit zu unterstützen.

Mitgliedschaft

Die freiwilligen Mitgliedsbeiträge tragen zur Finanzierung der Hilfsgütertransporte des Vereins bei.

Finanzielle Zuwendungen

Die Initiative IceFlower ist vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an IceFlower sind steuerlich begünstigt. Sie erhalten über Ihre finanzielle Zuwendung eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Ehrenamtliche Mitarbeit

Möchten Sie ehrenamtlich mitarbeiten, sei es bei der Vorbereitung von Informations- und Aktionsveranstaltungen oder einer Sammelaktion, haben Sie Kontakt zu den Medien – Funk, Fernsehen oder Presse oder möchten Sie Informationsmaterial über uns verteilen, dann sprechen Sie uns an.

Sachspenden

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Weihnachtsspende

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Weihnachtsspende die Initiative IceFlower e.V.

Geburtstags- oder Jubiläumsspende

Anlässlich eines Geburtstages oder eines Jubiläums verzichten Sie auf Geschenke und bitten stattdessen um Spenden für die Initiative IceFlower e.V.

Förderer gewinnen

Wenn Sie unsere Arbeit finanziell oder materiell nicht unterstützen können - machen Sie uns in Ihrem Bekannten-, Freundes- und/oder Kollegenkreis bekannt - gewinnen Sie für uns neue Förderer.

Bußgelder

Richter oder Staatsanwälte weisen gemeinnützigen Organisationen Bußgelder aus Strafverfahren zu. Sind Sie Richter oder Staatsanwalt? Kennen Sie jemanden aus dieser Berufsgruppe, der die Initiative IceFlower berücksichtigen könnte? Die Initiative IceFlower ist vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt. Für die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung der Initiative IceFlower werden neben den Rechenschaftsberichten auch Abrechnungen über die jeweiligen Hilfsgütertransporte angefertigt und vorgelegt. Materielle und finanzielle Zuwendungen an IceFlower e.V. sind steuerlich begünstigt.
Die Initiative “IceFlower” ist vom Finanzamt Lübeck/Schleswig-Holstein als “gemeinnützig” anerkannt. Die Initiative “IceFlower”ist als “eingetragener” Verein beim Amtsgericht Hamburg sowie als “gemeinnützig” anerkannter Verein durch das Finanzamt Lübeck/Schleswig-Holstein der Wohlfahrtspflege verpflichtet und hat lückenlos seine Finanzen gegenüber der letztgenannten Institution offenzulegen.

Für die jährlich stattfindene Mitgliederversammlung der Initiative “IceFlower” werden neben den Rechenschaftsberichten auch Abrechnungen über die jeweiligen Hilfsgütertransporte angefertigt und vorgelegt. Materielle und finanzielle Zuwendungen an “IceFlower” sind steuerlich begünstigt.

Spendenkonto

IBAN: DE59 3006 0601 0007 4665 44
BIC: DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Bitte auf dem Überweisungsträger unter Angabe der Adresse vermerken, ob eine Spendenbescheinigung erwünscht wird.
Möchten Sie ehrenamtlich mitarbeiten, sei es bei der Vorbereitung von Informations- und Aktionsveranstaltungen oder einer Sammelaktion, haben Sie Kontakt zu den Medien – Funk, Fernsehen oder Presse oder möchten Sie Informationsmaterial über uns verteilen, dann sprechen Sie uns an.