Förderinformationen
Es gibt viele Möglichkeiten der Initiative Iceflower zu helfen.
Suchen Sie sich die für Sie passende Möglichkeit aus, um uns bei unserer Arbeit zu unterstützen.
Ehrenamtliche Mitarbeit
Möchten Sie ehrenamtlich mitarbeiten, sei es bei der Vorbereitung von Informations- und Aktionsveranstaltungen oder einer Sammelaktion, haben Sie Kontakt zu den Medien – Funk, Fernsehen oder Presse oder möchten Sie Informationsmaterial über uns verteilen, dann sprechen Sie uns an.
Sachspenden
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Bußgelder
Richter oder Staatsanwälte weisen gemeinnützigen Organisationen Bußgelder aus Strafverfahren zu. Sind Sie Richter oder Staatsanwalt? Kennen Sie jemanden aus dieser Berufsgruppe, der die Initiative IceFlower berücksichtigen könnte?
Die Initiative IceFlower ist vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt.
Für die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung der Initiative IceFlower werden neben den Rechenschaftsberichten auch Abrechnungen über die jeweiligen Hilfsgütertransporte angefertigt und vorgelegt. Materielle und finanzielle Zuwendungen an IceFlower e.V. sind steuerlich begünstigt.
Die Initiative “IceFlower” ist vom Finanzamt Lübeck/Schleswig-Holstein als “gemeinnützig” anerkannt.
Die Initiative “IceFlower”ist als “eingetragener” Verein beim Amtsgericht Hamburg sowie als “gemeinnützig” anerkannter Verein durch das Finanzamt Lübeck/Schleswig-Holstein der Wohlfahrtspflege verpflichtet und hat lückenlos seine Finanzen gegenüber der letztgenannten Institution offenzulegen.
Für die jährlich stattfindene Mitgliederversammlung der Initiative “IceFlower” werden neben den Rechenschaftsberichten auch Abrechnungen über die jeweiligen Hilfsgütertransporte angefertigt und vorgelegt. Materielle und finanzielle Zuwendungen an “IceFlower” sind steuerlich begünstigt.
Für die jährlich stattfindene Mitgliederversammlung der Initiative “IceFlower” werden neben den Rechenschaftsberichten auch Abrechnungen über die jeweiligen Hilfsgütertransporte angefertigt und vorgelegt. Materielle und finanzielle Zuwendungen an “IceFlower” sind steuerlich begünstigt.
Spendenkonto
IBAN: DE59 3006 0601 0007 4665 44
BIC: DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
BIC: DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Bitte auf dem Überweisungsträger unter Angabe der Adresse vermerken, ob eine Spendenbescheinigung erwünscht wird.
Möchten Sie ehrenamtlich mitarbeiten, sei es bei der Vorbereitung von Informations- und Aktionsveranstaltungen oder einer Sammelaktion, haben Sie Kontakt zu den Medien – Funk, Fernsehen oder Presse oder möchten Sie Informationsmaterial über uns verteilen, dann sprechen Sie uns an.